Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Thermoenergie Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Maximilian Strachwitz und Daniela Lukic, Holzhofring 1, 82362 Weilheim: +49 881 130803850, E-Mail: info@thermoenergie-deutschland.de , und Ihnen als unseren Kunden, im Zusammenhang mit der Planung, dem Verkauf und der Montage von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sowie anderer Anlagen im Bereich Energiebauelemente für den privaten Haushalt. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Konditionen für Lieferung und Leistung ergeben sich aus unserem Angebot und sind gemäß diesem für 4 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Insbesondere Informationen in Broschüren, Prospekten, Annoncen, digitalen Medien und weiteren durch uns veröffentlichten Werbematerialien sind nicht verbindlich. Anpassungen technischer Natur sowie Veränderungen in Gestalt, Farbe, Material, Gewicht oder vergleichbaren Aspekten bleiben im Rahmen des technologischen Fortschritts und der Zumutbarkeit ausdrücklich vorbehalten.
(2) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
(4) Bestellungen von Lieferungen ins Ausland können wir nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert können Sie den bereit gestellten Preisinformationen entnehmen.
(5) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(6) Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung unsererseits, Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
(7) Die in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Rechnungen und Simulationen bzw. Kalkulationen dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen keine Verbindlichkeit dar. Es handelt sich um Beispielrechnungen, die auf den angegebenen Daten basieren. Die tatsächlichen Ergebnisse können abweichen und sind von verschiedenen Faktoren abhängig, einschließlich der lokalen Gegebenheiten und des individuellen Nutzungsverhaltens. Der Kunde erkennt an, dass die in den Rechnungen und Simulationen dargestellten Zahlen und Daten keine Garantie für zukünftige Ergebnisse darstellen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Rechnungen und Simulationen enthaltenen Informationen.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Wir erbringen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, dem Verkauf und der Montage von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen sowie anderer Anlagen im Bereich regenerativer Energien. Auf alle diese Leistungen sind diese Geschäftsbedingungen anwendbar.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, zur Erfüllung der Verträge Subunternehmer einzusetzen. Dabei gewährleisten wir, dass die Subunternehmer qualifiziert und zuverlässig sind.
(3) Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Angebot, der Annahmeerklärung bzw. der Leistungsbeschreibung dargestellt.
(4) Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Wir übernehmen über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig.
(5) Der Leistungsbereich endet an der Übergabestelle, welche als der regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler festgelegt wird. Außerhalb dieses Leistungsbereichs liegt das Bestandssystem ab der Übergabestelle. Wir haften in keinem Fall für Mängel, die im Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, falls die Einkaufspreise aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Lieferkettenproblemen oder starken Preisschwankungen auf den Beschaffungsmärkten, erheblich steigen. Wir werden Sie unverzüglich über solche Preiserhöhungen informieren.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht(1) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind vollständig spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern keine Montage vereinbart ist. Der Rechnungsversand erfolgt vorwiegend per Mail.
(2) Bei Aufträgen, die eine Montageleistung enthalten, ergibt sich folgende Fälligkeit von Teilbeträgen:
a) 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung,
b) 40% des Gesamtbetrages bei Fertigstellung Montage, c) 10% nach erfolgter Inbetriebnahme
(3) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus dem
selben Kaufvertrag geltend machen.
(4) Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
(5) Wir sind bis zur Fertigstellung der PV-Anlage berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, ob Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig und in vollem Umfang nachkommen werden. Etwaige Schadensersatzansprüche bestehen, soweit gesetzliche zulässig, in diesem Fall nicht.
§ 6 Lieferung, Fristen und Termine
(1) Die Lieferung der bestellten Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Regel innerhalb von 6-8 Wochen nach Auftragserteilung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

(2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe,
b) in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten / deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen / Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung / Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
(6) Wir verpflichten uns, den bestellten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern und zu montieren. Wir sind berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren.
(7) Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Wir sind berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Sie sind dazu verpflichtet, uns etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.
(8) Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Wärmeerzeugers inklusive dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Wir sind bemüht, Wunschtermine in der Planung zu berücksichtigen, und die Terminbestätigung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn.
(9) Treten von uns oder unseren Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. In diesem Fall haben wir Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die wir im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrags beauftragt haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
(10) Falls wir den bestätigten Termin nicht einhalten können, werden wir Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der Eintritt des Verzugs unsererseits bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und vor Diebstahl, Beschädigung, Feuer und Wasser sowie vor sonstigen Gefahren zu schützen. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(2) Sie sind nicht berechtigt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder sonstige Rechte daran einzuräumen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich. Sie sind verpflichtet, uns den Zugriff auf die Ware zu gewähren und diese herauszugeben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Ware haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Jede Verarbeitung oder Umgestaltung der Vorbehaltsware durch Sie erfolgt im Auftrag von uns. Falls diese Verarbeitung unter Verwendung von fremden, nicht uns gehörenden Gegenständen erfolgt oder wenn die Vorbehaltsware mit solchen fremden Gegenständen unlösbar vermengt wird, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den fremden Gegenständen. Für die neue Sache gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die Vorbehaltsware. Falls die Verbindung in einer Art und Weise erfolgt, dass die Sache von Ihnen als Hauptbestandteil anzusehen ist, müssen Sie uns einen entsprechenden Anteil am Miteigentum übertragen.
§ 8 Gewährleistung und Abnahme
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie jegliche weitere technische Daten oder Informationen dienen nicht als Zusicherung der Beschaffenheit oder Haltbarkeit. Zusicherungen hinsichtlich Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf Haltbarkeit und Beschaffenheit müssen explizit schriftlich vereinbart werden
(4) Die Übernahme und Abnahme der Anlage erfolgen nach einer erfolgreichen Montage und Inbetriebnahme durch uns. Die Vertragsparteien führen eine förmliche Abnahme durch, die durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch beide Parteien abgeschlossen wird.
(5) Aufgrund unbedeutender Mängel sind Sie nicht berechtigt, die Abnahme der erbrachten Leistungen zu verweigern. Ein unbedeutender Mangel gemäß dieser Regelung ist ein Mangel, der den ordnungsgemäßen Einsatz der Anlagen nicht einschränkt und auch keine nachteiligen Auswirkungen auf bereits vorhandene Geräte und Installationen Ihrerseits erwarten lässt.
(6) Ebenso wird die Abnahme als vollzogen betrachtet, wenn Sie die Anlagen nicht innerhalb einer von uns festgelegten angemessenen Frist übernehmen, ungeachtet Ihrer Verpflichtung dazu. Gleiches gilt als Abnahme, wenn Sie die Anlagen ohne Vorbehalte in Betrieb genommen haben.
(7) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Sind Sie Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf Sie über, in welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an Sie ausgeliefert wird oder Sie in Annahmeverzug geraten.
(8) Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Sie habend afür Sorge zu tragen, dass Sie oder eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus Ihrem Rechtskreis zur Abnahme namens und in Vollmacht Ihrerseits befugt ist.
(9) Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf Sie über.
(10) Wir verpflichten uns, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen Ihnen bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Spätestens mit der Übermittlung Ihrer Auftragserteilung bitten wir Sie, uns über Umstände zu informieren, die Ihrer Meinung nach die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inklusive dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu gehören insbesondere der Umfang des Raums und der Zugang zum Raum, in dem der Wärmeerzeuger inklusive dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.
(2) Sie verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass ein unbehinderter Beginn der Montage möglich ist. Dies schließt insbesondere einen ungehinderten Zugang zur Baustelle ein, der für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge gewährleistet sein muss, und die Dachflächen müssen frei von Hindernissen sein. Sie sind ebenso verpflichtet, uns unentgeltlich Zugang zu einem Strom- und Wasseranschluss zu gewähren, sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren obliegt es Ihnen sicherzustellen, dass Baustoffe auf der Baustelle entladen werden können und während der Arbeiten sachgemäß gelagert werden können.
(3) Vor Beginn der Montagearbeiten bitten wir Sie, uns die erforderlichen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.
(4) Sie sind für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage voraussetzt.
(5) Zusätzlich verpflichten Sie sich, uns folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Fotomaterial gemäß unserer Anleitung
Informationen zur Installation und Betriebsbereitschaft des Gaszählers bei Erdgas- Wärmeerzeugern
Kontaktdaten Ihres zuständigen Schornsteinfegers
Angaben zur Art des im Tank befindlichen Heizöls (insbesondere Schwefelgehalt) bei Heizöl-Wärmeerzeugern
(6) Wir möchten Sie darauf hinweisen, die Verpackung des vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Wärmeerzeugers inklusive dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen unversehrt zu lassen, damit wir die Vollständigkeit der Lieferung gewährleisten können.
(7) Wir bitten Sie darum, die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers oder einen sonstigen Eingriff in die Anlage zu unterlassen.
(8) Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine Ihrer Pflichten entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach § 9 von Ihnen zu tragen, sofern Sie den Verstoß zu verschulden haben.
(9) Weitere Pflichten des Kunden können im jeweiligen Angebot bzw. den weiteren vertraglich vereinbarten Dokumenten festgelegt werden.
§ 11 Urheberrechte
Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 12 Software
(1) Soweit zu unseren Leistungsverpflichtungen auch die Lieferung von Software gehört, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
(2) Dem Kunden ist es lediglich in gesetzlich zulässigen Umfang erlaubt, die Software zu vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode an den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright und Vermerke – nicht zu entfernen und ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, bleiben bei uns sowie dem Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Insbesondere besteht für uns die Möglichkeit des Monitorings und der Fehleranalyse.
(4) Die Lieferung von Software beinhaltet nicht deren Installation. Für die Nutzbarkeit und die Eignung der dafür erforderlichen Endgeräte ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 13 Datenschutzbestimmungen
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Dienstleistung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.thermoenergie‒deutschland.de/datenschutz
14 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter https://www.thermoenergie- deutschland.de/widerrufsbelehrung
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
15 Europäische Streitbeilegung
(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.